TanzAntracktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule TanzAntracktion

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse, Unterrichtsangebote und Veranstaltungen, die zwischen TanzAntracktion, Inh. Franziska Antrack, und der jeweiligen Vertragspartei geschlossen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte von TanzAntracktion innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars.

3. Vertragsdauer, Stornierung, Kündigung

Der Vertrag wird für die in der jeweiligen Kurs- oder Tarifbeschreibung angegebene Laufzeit geschlossen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit vier Kalendermonate. Der Kalendermonat des Vertragsbeginns zählt als erster Monat der Mindestvertragslaufzeit, auch wenn der Vertragsbeginn untermonatlich erfolgt.
Bei einem untermonatigen Vertragsbeginn wird der Beitrag für den ersten Kalendermonat abhängig vom Vertragsbeginn gestaffelt berechnet. Bei einem Vertragsbeginn vom 1. bis einschließlich 7. eines Monats ist der volle Monatsbeitrag, vom 8. bis einschließlich 14. sind 75 %, vom 15. bis einschließlich 21. sind 50 % und ab dem 22. sind 25 % des vereinbarten Monatsbeitrags für den ersten Kalendermonat zu zahlen.

Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Bei Verträgen mit fester Laufzeit (z. B. fester Terminblock) endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Alle Stornierungen und Kündigungen haben in Textform zu erfolgen (Brief, E-Mail). Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung oder Kündigung bei TanzAntracktion maßgeblich.
Bei Verträgen über Kurse und Veranstaltungen mit festgelegten Terminen oder einem festgelegten Zeitraum besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Für Kurse und Veranstaltungen mit fester Laufzeit bzw. festem Terminblock ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Kurshonorars berechnet. Ab dem Tag des Kursbeginns bzw. bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung ist das vereinbarte Kurshonorar in voller Höhe zu zahlen.
Der betreffenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Entstehen TanzAntracktion durch eine von der zahlungspflichtigen Person zu vertretende Rücklastschrift Kosten, können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Leistungsumfang, Teilnahmemodelle, Nichtteilnahme

Die Dauer einer Unterrichtseinheit sowie eine gegebenenfalls garantierte Anzahl von Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Tarifbeschreibung. Soweit dort keine garantierte Anzahl angegeben ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Kurstagen, Unterrichtseinheiten oder Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Der Unterricht kann als Präsenzunterricht, als Live-Online-Unterricht oder durch die Bereitstellung von Videomaterial stattfinden. Diese Unterrichtsformen sind gleichwertige Formen der Leistungserbringung und werden gleichermaßen als Unterrichtseinheit im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs berücksichtigt.

Der Vertrag begründet kein Anrecht auf bestimmte Kursarten, Wochentage, Uhrzeiten, Kursleitungen oder eine bestimmte Anzahl von Kursen pro Woche, sondern ausschließlich ein Zugangsrecht zum jeweiligen angebotenen Kursprogramm.
Ausnahme: Dies gilt nicht für Kurse mit einem festen Termin (z. B. Kurse für Kinder), bei denen der Unterricht an einem verbindlich vereinbarten Wochentag und zu einer festen Uhrzeit stattfindet.

Das vertraglich vereinbarte Teilnahmerecht ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar, sofern TanzAntracktion einer Übertragung nicht ausdrücklich zustimmt. Je nach gewähltem Tarif besteht im Rahmen des jeweils angebotenen Kursprogramms folgendes Teilnahmerecht:

  • 1x/Woche: Teilnahme an bis zu einer Unterrichtseinheit pro Kalenderwoche
  • 2x/Woche: Teilnahme an bis zu zwei Unterrichtseinheiten pro Kalenderwoche
  • Unbegrenzt: Teilnahme an den im Rahmen des gewählten Tarifs angebotenen Kursen ohne Begrenzung der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Kalenderwoche.

Ein Anspruch auf die tatsächliche Nutzung der maximal möglichen Unterrichtseinheiten oder auf das Angebot einer bestimmten Anzahl von Kursen pro Woche besteht nicht.

Für den optimalen Lerneffekt ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am gebuchten Kurs erforderlich. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts.

5. Kursplanänderungen und Unterrichtsfreie Zeiten

TanzAntracktion behält sich das Recht vor, den Kursplan aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen zu ändern, insbesondere Kurse zeitlich sowie räumlich zu verlegen, zusammenzulegen, zu streichen, neue Kurse anzubieten oder das Unterrichtsprogramm zu ändern, sofern dies den teilnehmenden Personen zumutbar ist.
Die Terminfolge kann insbesondere durch gesetzliche Feiertage, Betriebsferien, krankheitsbedingte Ausfälle von Kursleitungen oder organisatorische Gründe unterbrochen werden.

Bei Tarifen mit flexiblem Zugang zum Kursprogramm begründen solche zeitlichen Unterbrechungen einzelner Kurse keinen Anspruch auf Nachholung, Verlängerung oder Minderung, soweit das vertraglich vereinbarte Kursangebot im Übrigen in zumutbarem Umfang zur Verfügung steht.
Soweit in der jeweiligen Kurs- oder Tarifbeschreibung eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten garantiert oder für einen festen Terminblock eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten vereinbart ist, bleibt der vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

6. Haftung

Die Teilnahme am Unterricht sowie an Kursen und Veranstaltungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Für ausschließlich selbst verschuldete Unfälle der teilnehmenden Personen übernimmt TanzAntracktion keine Haftung.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit TanzAntracktion, deren gesetzliche Vertretungen oder Erfüllungsgehilfen nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für den entstandenen Schaden einzustehen haben.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von TanzAntracktion im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von TanzAntracktion. Diese sind gemäß Art. 13 DSGVO unter www.tanzantracktion.de/datenschutz abrufbar und werden auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Änderungen des Namens, der Anschrift, der Kontaktdaten oder der Bankverbindung sind TanzAntracktion unverzüglich mitzuteilen. Durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung entstehende Mehrkosten können der betreffenden Person in Rechnung gestellt werden, soweit diese die Mehrkosten zu vertreten hat.

8. Film-, Foto- und Tonaufnahmen

Im Rahmen des Unterrichts sowie bei Kursen, Auftritten und Veranstaltungen können Film-, Foto- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Die Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Mittelpunkt stehen, erfolgt nur im Rahmen einer hierfür erteilten Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Grundlage dies gestattet.

Bei öffentlichen oder sonstigen Veranstaltungen mit Veranstaltungscharakter, insbesondere Auftritten, Tanzveranstaltungen, Festen, Umzügen und vergleichbaren Veranstaltungen, können Film-, Foto- und Tonaufnahmen auch ohne gesonderte Einwilligung angefertigt und veröffentlicht werden, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen, Aufnahmen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen sowie für Aufnahmen, auf denen Personen lediglich als Beiwerk erscheinen.

Aufnahmen können insbesondere zur Dokumentation sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung von TanzAntracktion, beispielsweise auf der Internetseite, in sozialen Medien oder in Printmedien, verwendet werden, soweit die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Soweit für die Anfertigung oder Verwendung von Film-, Foto- oder Tonaufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung.

9. Sonstiges

Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen ist in den Räumlichkeiten von TanzAntracktion grundsätzlich nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wird. Das Mitbringen eigener Getränke ist zum persönlichen Bedarf während des Unterrichts gestattet. Für Aufenthalts-, Warte- oder sonstige Bereiche kann TanzAntracktion das Mitbringen und den Verzehr eigener Getränke untersagen.

Bei schwerwiegendem oder wiederholtem unangemessenem Verhalten, insbesondere bei Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen oder erheblichen Störungen des Unterrichts- oder Veranstaltungsablaufs, kann die betreffende Person vom Unterricht, von Kursen oder Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt das Recht von TanzAntracktion zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags unberührt.

Das Anfertigen von Film-, Foto- und Tonaufnahmen durch teilnehmende oder sonstige anwesende Personen während des Unterrichts ist ohne vorherige Zustimmung von TanzAntracktion nicht gestattet.

Von TanzAntracktion bereitgestellte Unterrichtsmaterialien, insbesondere Videos und sonstige geschützte Inhalte, sowie im Unterricht vermittelte Choreografien dürfen ausschließlich für eigene private Trainingszwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verbreitung ist ohne vorherige Zustimmung von TanzAntracktion nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können jederzeit unter www.tanzantracktion.de/AGB eingesehen werden.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen, Ergänzungen und individuelle Vereinbarungen zum Vertrag sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden. Kursleitungen, Mitarbeitende und sonstige für TanzAntracktion tätige Personen sind nicht berechtigt, von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Zusagen zu treffen, sofern ihnen hierfür keine entsprechende Vertretungsbefugnis erteilt wurde. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.